Mediation

Definition von Mediation nach Dr.Gernot Barth 2008

Mediation ist ein freiwilliger, vom Gericht unabhängiger Prozess, in dem die Beteiligten übereinkommen, unter dem Beistand eines neutralen und unparteiischen Vermittlers ihre gegensätzlichen Standpunkte auszutauschen, ihre Konfliktpunkte offen zu legen, zu strukturieren, mit dem Ziel im gemeinsamen Gespräch Alternativen und Optionen zu erarbeiten und schließlich zu einem einvernehmlichen eigenverantwortlichen Ergebnis zu kommen.

In der Mediation gibt es ganz wichtige Grundregeln:

  1. Vermittlung ersetzt nicht rechtsanwaltliche Beratung
  2. Die Offenlegung von Informationen und Fakten ist mitentscheidend für das Mediationsergebnis
  3. volle Vertraulichkeit
  4. Unterlassung jeglicher Einschüchterung, Gewaltanwendung
  5. regelmäßige Teilnahme

Die Mediation läuft in 5 Stufen ab:

In dieser Phase geht es vor allem um Informationsgabe. Was ist Mediation? Was ist die Indikation für die Mediaton?
Des Weiteren sollen in dieser Phase Grundregeln bzw. Vereinbarungen aufgestellt werden, die einem Mediationsvertrag festgeschrieben werden.
In dieser Phase werden Themen bzw. wichtige Informationen gesammelt. Die Beteiligten einigen sich auf die zu klärenden Themen und die Reihenfolge der Themen. Es soll eine Identifikation mit den typischen Kommunikations- und Konfliktmustern stattfinden.
Die Beteiligten definieren ihre Problemlage. Im Anschluss wird versucht, die Interessen hinter den Problemsituationen zu klären. Es soll am Ende der Stufe erreicht werden, dass wechselseitiges Verständnis für die unterschiedlichen Sichtweisen und Interessen aufgebaut wird.
In dieser Phase werden in der Regel nach einen Brainstorming, Lösungsmöglichkeiten abgewogen und Vereinbarungen entworfen.
Die Ergebnisse der Mediation werden als schriftliche Vereinbarung festgehalten. Im Anschluss sollte eine Durchsicht durch Rechtsanwälte erfolgen, die Realisierbarkeit überprüft werden und letztlich eine Übertragung in eine rechtsverbindliche Form stattfinden.

Kosten der Mediation

Die Kosten pro einstündige Sitzung betragen 75,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, für die Erstellung der abschließenden Mediationsvereinbarung wird eine weitere Gebühr fällig, die sich nach dem Umfang der Vereinbarung richtet.

Die Kosten für die Mediation müssen privat bezahlt werden. Es wird zurzeit vom Gesetzgeber geprüft, ob eine analoge Regelung zur Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe geschaffen wird.