Rechtliche Betreuung

Seit 01.01.1992 hat das Betreuungsrecht das alte Entmündigungs- und Pflegschaftsrecht abgelöst. Im neuen Gesetz soll das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen gestärkt werden, die Eingriffe durch die Betreuerbestellung sollen so gering wie möglich gehalten werden. Rechtliche Betreuung bedeutet, dass das Vormundschaftsgericht für eine hilfsbedürftige volljährige Person einen Betreuer bzw. Betreuerin als gesetzlichen Vertreter bestellt.

Mein Angebot

Menschen mit psychischen, geistigen und körperlichen Erkrankungen können ihre Angelegenheiten in den verschiedensten Lebensbereichen nicht mehr selbst regeln. Um möglichst gleichberechtigt am sozialen Leben teilnehmen zu können, benötigen sie Hilfe.

Als „Manager auf Zeit“ vertrete ich Sie rechtlich, unterstütze und berate Sie und handele stellvertretend für Sie ggü. Behörden, Institutionen und Sozialversicherungsträgern, z.B.

  • bei der Absicherung des Lebensunterhaltes
  • bei der Sicherung der Wohnsituation
  • zur Stabilisierung und Wiedererlangung der Gesundheit

Der Gesetzgeber hat das „Wohl des Betroffenen“ nicht ohne Grund sehr stark gewichtet. Es soll bei allen Handlungen berücksichtigt werden. Um den Betroffenen gut vertreten, beraten zu können steht für mich der persönliche Kontakt an oberster Stelle.

Qualität

Um in diesem sensiblen und hoch komplexen Bereich arbeiten zu können, ist eine stetige Weiterqualifikation für mich sehr wichtig. Juristische, pädagogische, medizinische und betriebswirtschaftliche Kenntnisse gehören zu meiner Arbeit. Fortbildungen helfen mir dabei, aktuelle Gesetzesänderungen etc. in meine Arbeit zu integrieren.

Meine Mitgliedschaft im Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB e.V.), sowie im Qualitätsregister des BdB e.V. steht für Qualitätsstandards, regelmäßige Fortbildungen und kollegialen Austausch.

Kosten

Rechtliche Betreuungen werden grundsätzlich von den zuständigen Amtsgerichten eingerichtet, der Richter entscheidet, wer eine rechtliche Betreuung erhält und in welchem Umfang. Die Bezahlung der Betreuungsarbeit ist in einem pauschalen Vergütungssystem geregelt. Die Kosten werden bei Betroffenen, die kein Vermögen haben (< 2600 €) aus der Staatskasse bezahlt, ansonsten muss der Betroffene die Kosten selbst tragen.