Des Weiteren sollen in dieser Phase Grundregeln bzw. Vereinbarungen aufgestellt werden, die einem Mediationsvertrag festgeschrieben werden.
Mediation
Definition von Mediation nach Dr.Gernot Barth 2008
Mediation ist ein freiwilliger, vom Gericht unabhängiger Prozess, in dem die Beteiligten übereinkommen, unter dem Beistand eines neutralen und unparteiischen Vermittlers ihre gegensätzlichen Standpunkte auszutauschen, ihre Konfliktpunkte offen zu legen, zu strukturieren, mit dem Ziel im gemeinsamen Gespräch Alternativen und Optionen zu erarbeiten und schließlich zu einem einvernehmlichen eigenverantwortlichen Ergebnis zu kommen.
In der Mediation gibt es ganz wichtige Grundregeln:
- Vermittlung ersetzt nicht rechtsanwaltliche Beratung
- Die Offenlegung von Informationen und Fakten ist mitentscheidend für das Mediationsergebnis
- volle Vertraulichkeit
- Unterlassung jeglicher Einschüchterung, Gewaltanwendung
- regelmäßige Teilnahme
Die Mediation läuft in 5 Stufen ab:
Des Weiteren sollen in dieser Phase Grundregeln bzw. Vereinbarungen aufgestellt werden, die einem Mediationsvertrag festgeschrieben werden.
Kosten der Mediation
Die Kosten pro einstündige Sitzung betragen 75,00 € zzgl. Mehrwertsteuer, für die Erstellung der abschließenden Mediationsvereinbarung wird eine weitere Gebühr fällig, die sich nach dem Umfang der Vereinbarung richtet.
Die Kosten für die Mediation müssen privat bezahlt werden. Es wird zurzeit vom Gesetzgeber geprüft, ob eine analoge Regelung zur Prozesskosten- bzw. Beratungshilfe geschaffen wird.